Zum 7. Februar 2026 treten bundesweit neue Regelungen im Pass- und Ausweiswesen in Kraft. Grundlage ist eine Verordnung, der der Bundesrat am 30. Januar 2026 zugestimmt hat.
Neue Gebühren für Personalausweise
Ab diesem Datum gelten folgende Gebühren:
46 Euro für Antragstellende ab 24 Jahren
27,60 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
Für Personen mit geringem Einkommen besteht weiterhin die Möglichkeit einer Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung.
Änderung für Kinder unter 10 Jahren
Für Kinder unter 10 Jahren wird künftig kein PIN-Brief mehr ausgehändigt.
Reisepässe im Ausland
Die Gebühren für die Beantragung eines Reisepasses bei deutschen Auslandsvertretungen (z. B. Botschaften oder Konsulaten) werden ebenfalls erhöht.
Seit dem 1. Mai 2025 haben Bürgerinnen und Bürgern außerdem die Möglichkeit, ihre beantragten Ausweisdokumente gegen eine Gebühr von 15 Euro per Post nach Hause geschickt zu bekommen. In diesem Fall entfällt die persönliche Abholung in der Behörde. Voraussetzung für den Direktversand der Ausweisdokumente ist eine inländische Meldeanschrift. Bei Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln sowie eID-Karten für Unionsbürgerinnen und -bürger ist der Direktversand bereits ab dem 16. Geburtstag möglich. Reisepässe können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden.
Bei Fragen zu den neuen Regelungen oder zu Ihrem konkreten Anliegen hilft Ihnen das Einwohnermeldeamt gerne weiter.