Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Niederwerrn für das Haushaltsjahr 2024 gemäß Art. 65 Abs. 3 Gemeindeordnung
I.
Der Gemeinderat der Gemeinde Niederwerrn hat in seiner Sitzung am 30. Januar 2024 gemäß Art. 63 ff. der Gemeindeordnung folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2024 beschlossen:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
| Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 16.191.125 Euro und im |
| Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 17.191.760 Euro ab. |
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 330 v. H. |
| b) für die Grundstücke (B) | 330 v. H. |
| 2. Gewerbesteuer |
| 350 v. H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000 Euro festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
II.
Die Haushaltssatzung 2024 enthält gemäß Schreiben vom 25.03.2024 Az.: 30 – 941/2 des Landratsamtes Schweinfurt (Rechtsaufsichtsbehörde) keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
III.
Die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung vom Tage nach dieser Bekanntmachung an für die Dauer ihrer Gültigkeit bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung im Rathaus Niederwerrn, Schweinfurter Str. 54, Zimmer 14, während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsicht bereit.