In der Sitzung vom 12.11.2024 hat der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Niederwerrn den Vorentwurf in der Fassung vom 12.11.2024 gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB, beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, mit öffentlicher Darlegung und Anhörung für den Vorentwurf sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, zum Vorentwurf des Bebauungsplanes, in der Fassung vom 12.11.2024, hat in der Zeit vom 06.12.2024 bis 17.01.2025 stattgefunden.
Zu dem Entwurf des Bebauungsplans, in der Fassung vom 04.03.2025, wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, in der Zeit vom 23.05.2025 bis einschließlich 23.06.2025 beteiligt. Parallel dazu waren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Unterlagen im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt.
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Zuge der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung eingegangen sind, hat der Bau- und Umweltausschuss am 10.03.2025 beschlossen, eine erneute öffentliche Auslegung sowie eine erneute Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Der geänderte Entwurf in der Fassung vom 26.02.2026 wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB mit verkürzter Veröffentlichungsfrist
Vom 10.04.2026 bis einschließlich 27.04.2026
im Internet auf der Homepage der Gemeinde Niederwerrn veröffentlich. Die Unterlagen des Bebauungsplans können hier eingesehen und heruntergeladen werden:
https://www.niederwerrn.de/gemeinde/allgemeines/bauleitplanung/index.html
Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen innerhalb der Veröffentlichungsfrist im Bauamt der Gemeinde Niederwerrn, Schweinfurter Straße 54, 97464 Niederwerrn, während der allgemeinen Dienststunden zu allgemeiner Einsichtnahme öffentlich aus.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauamt@niederwerrn.de während der Dauer der Veröffentlichungsfrist übermittelt werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit die Stellungnahmen schriftlich bei der Gemeinde Niederwerrn, mündlich zur Niederschrift oder telefonisch unter 09721/4999-69 zur Niederschrift abzugeben.
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Umweltbezogene Information:
Im Rahmen des Verfahrens wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und im Rahmen der Begründung gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar.
| 1. | Umweltbericht (Teil B der Begründung) | |
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| - | Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen gegliedert nachfolgender Schutzgüter: Boden, Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen, Menschen, Landschafts- und Ortsbild, Kultur und sonstigen Sachgüter |
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| - | Beschreibung des Vorhabens und der umweltrelevanter Wirkfaktoren einschl. der Wechselwirkung zwischen Schutzgütern |
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| - | Naturschutzfachliche Eingriffsermittlung bezogen auf die Schutzgüter |
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| - | Beschreibung der der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung der nachteiligen Umweltauswirkungen |
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| - | Ermittlung des Kompensationsbedarfs |
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| - | Beschreibung der Maßnahmen zum Ausgleich |
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| - | Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten |
| 2. | Schalltechnische Stellungnahme „Gewerbe- und Verkehrslärm", Stand 21.02.2023 | |
| 3. | Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), Stand 05.03.2026 | |
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren" das ebenfalls auf der Homepage unter der o.g. Internet-Adresse veröffentlicht ist.