Der Marktgemeinderat Nordhalben hat in seiner öffentlichen Sitzung vom Dienstag, 09. Mai 2023, eine neue Satzung über örtliche Bauvorschriften (Gestaltungssatzung – GestS) erlassen.
Diese neue Gestaltungssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht und tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die am 03. Mai 2022 erlassene Gestaltungssatzung außer Kraft.
Die neue Satzung liegt in der Zeit vom 15.05.2023 bis einschließlich 16.06.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung (Kronacher Str. 4, 96365 Nordhalben) zur Einsichtnahme aus.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.