Im Gestattungsverfahren nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) ist das Jugendamt und die Polizei sowie sonstige öffentliche Stellen zwingend zu beteiligen. Es ist deshalb erforderlich, dass für Vereinsfeste und sonstige gestattungspflichtige Veranstaltungen, bei denen alkoholische Getränke zum Ausschank kommen, mindestens zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin, der Gestattungsantrag beim Markt Nordhalben zu erfolgen hat.
Falls der Antrag nicht rechtzeitig gestellt, kann eine Gestattung eventuell nicht erteilt werden.
Wir bitten um Beachtung.