Titel Logo
Mitteilungsblatt Markt Nordhalben
Ausgabe 12/2024
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Lärmschutz

Ruhezeiten in Wohngebieten

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass gemäß des Bundesimmissionsschutzgesetzes in Wohngebieten Geräte wie z.B. Rasenmäher, Heckenscheren, Kettensägen (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV), nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden dürfen. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Geräte mit Verbrennungs- oder mit Elektromotor betrieben werden.

Wir bitten um Beachtung.

Markt Nordhalben