Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass gemäß des Bundesimmissionsschutzgesetzes in Wohngebieten Geräte wie z.B. Rasenmäher, Heckenscheren, Kettensägen (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV), nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden dürfen. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Geräte mit Verbrennungs- oder mit Elektromotor betrieben werden.
Wir bitten um Beachtung.