Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass beim Parken in den Seitenstraßen die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen usw. gewährleistet sein muss.
Wenn auf einer Straßenseite geparkt wird, muss auf der gegenüberliegenden Seite so geparkt werden, dass die Fahrbahn breit genug ist, um die Durchfahrt eines Fahrzeuges gewährleisten zu können (mindestens 3,10 m).
Wir bitten um Beachtung.