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Mitteilungsblatt Markt Nordhalben
Ausgabe 12/2024
Aus dem Rathaus
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Information der Abfallwirtschaft des Landkreises Kronach

Änderung der Abfallgebühren des Landkreises Kronach ab 01.06.2024

Die verursachergerechte Müllgebühr setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:

* Grundgebühr

Sie richtet sich nach der Größe und der Anzahl der Restabfallbehälter und beinhaltet bereits 12 Tonnenleerungen. Diese Mindestleerungen sind notwendig, um eine hygienisch einwandfreie Abfallentsorgung zu gewährleisten. (Siehe Gebührenspiegel)

* Leerungsgebühr

Sie kommt ins Spiel, wenn die in der Grundgebühr enthaltenen Leerungen ausgeschöpft sind. Die kostenpflichtigen Leerungen der Grauen Tonne beginnen also ab der 13. Leerung im Jahr. Sie ist für die einzelnen Behältergrößen unterschiedlich. (Siehe Gebührenspiegel)

Abfälle trennen und vermeiden soll sich also finanziell lohnen. Mit Hilfe des Transponders in der Restmülltonne werden die Leerungen der Grauen Tonne gezählt und zur individuellen Berechnung der Abfallgebühr herangezogen. Abhängig vom eigenen Abfallverhalten lässt sich so bares Geld sparen.

Die Zusatztonne

Die zusätzliche Restmülltonne (Größe von 120 Liter) wird allen Haushalten mit Wickelkindern und pflegebedürftigen Personen zur Verfügung gestellt. Voraussetzung ist die Vorlage einer Geburtsurkunde bzw. eines ärtzlichen Attestes. Zu zahlen ist lediglich jede in Anspruch genommene Leerung in Höhe von 2,20 €.

Die Grüne Tonne

Zur Grauen Tonne können Grüne Tonnen für Papier und Pappe in einem Volumen bis zum Doppelten des für das Grundstück angemeldeten Restmüllvolumens kostenfrei bereitgestellt werden.

Die Gelbe Tonne

Die Gelbe Tonne und die Gelben Säcke für Verpackungsmaterial aus Kunststoff werden Ihnen kostenlos von der Privatwirtschaft zur Verfügung gestellt. Die Abholung erfolgt 4-wöchentlich und ist ebenso kostenfrei.

Fälligkeit der Gebühren

Die Gebühren sind zu den bekannten Zahlungsterminen fällig (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.) und werden bei Vorliegen eines SEPA-Lastschriftenmandates von Ihrem Konto abgebucht. Für das laufende Jahr werden die tatsächlichen Entleerungen der Grauen Tonne abgerechnet. Nicht in Anspruch genommene Entleerungen im laufenden Jahr werden mit dem Gebührenbescheid des Folgejahres gutgeschrieben. Die Leerungsdaten des Abrechnungsjahres bilden die Berechnungsgrundlage für die Festsetzung der Vorauszahlungen für das Folgejahr.