Der in letzter Zeit an die Grundstückseigentümer ausgehändigte Abfragebogen zur Grundstücks- und Geschossfläche dient zur Überarbeitung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgaben- und Entwässerungssatzung im Bereich des Beitragsmaßstabs und Beitragssatzes (Grundstücksfläche - tatsächliche Geschossfläche). Hierfür ist eine vorherige Abfrage der bestehenden Grundstücke/Anwesen erforderlich. Diese Satzungsüberarbeitung findet Anwendung bei der Erschließung bzw. Herstellung von Grundstücken (Wasser/Kanal) bei zukünftigen Neu- oder Anbauten.
Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne mit uns telefonisch oder persönlich (Herrn Pascal Müller - Tel. 09267/914041) in Verbindung setzen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe.