Bei der Marktgemeinde Nordhalben sind in letzter Zeit vermehrt Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot auf öffentlichen Flächen sowie Privatgrundstücken eingegangen. Verschmutzungen durch Hundekot bieten einen unerfreulichen Anblick und belästigen die Bevölkerung. So ist leider des Öfteren festzustellen, dass Gehwege, Grünanlagen und sonstige Flächen mit Hundekot verunreinigt sind. Spielplätze, Geh- und Radwege, öffentliche Wege, Plätze und Grünanlagen und private Vorgärten sind dafür tabu.
Sollte ihr Hunde dennoch an einer dieser Stellen sein "Geschäft" verrichten, dann sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen. Es ist nicht Sache der Gemeinde oder Ihrer Mitmenschen, die Hinterlassenschaft Ihres Hundes zu entfernen. Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne. Wenn Sie beim Gassigehen einfach einen Hundekotbeutel aus den zahlreich vorhandenen Hundekotstationen im Ortsgebiet mitnehmen, um dann damit den Kot Ihres Vierbeiners einzusammeln, tragen Sie mit dazu bei, unsere Gemeinde sauber zu halten.
Wer hiergegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße belegt!