In den letzten Tagen und Wochen häufen sich im Ortsgebiet wieder die „Besuche“ von Wildschweinen. Daher weisen wir nochmals darauf hin, dass Siedlungsgebiete sogenannte „Befriedete Bezirke“ sind, in welchen die Jagd rechtlich nicht möglich ist. Bei Schussabgaben in diesen Gebieten sind Jäger vollumfänglich Schadenersatzpflichtig, die Kosten werden nicht durch Versicherungen übernommen.
Als wirksamstes Mittel gegen Wildschweinschäden haben sich Elektrozäune erwiesen, welche allerdings dauerhaft von Bewuchs freigehalten werden müssen, um Ihre Wirkung nicht zu verlieren.
Im Bereich der Jagdgenossenschaft Nordhalben wurden in den vergangenen Jahren insgesamt mehr als 100 Stück Wildschweine erlegt. Die Bejagung von Schwarzwild wird auch in Zukunft weitergeführt.
Jagdgenossenschaft Nordhalben