Aus gegebenem Anlass möchten wir noch einmal auf die geltende Hundeverordnung der Marktgemeinde Nordhalben verweisen.
In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Beschwerden aus der Bevölkerung, dass Hunde welche unter dieser Verordnung fallen in dem Geltungsbereich der Verordnung frei herumlaufen bzw. nicht angeleint sind. Für große Hunde gilt zu jeder Tages- und Nachtzeit eine Anleinpflicht für alle öffentlichen Anlagen, Wegen, Straßen und Plätzen, sowie den Radwegen im Norden und Süden des Gemeindegebietes (siehe Anlagen der Verordnung). Als große Hunde gelten, die eine Schulterhöhe von mindestens 50 cm aufweisen.
Wer gegen diese Verordnung vorsätzlich oder fahrlässig verstößt, kann mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro belegt werden.
Die Verordnung kann im Rathaus zu den Öffnungszeiten sowie auf der Homepage unter der Rubrik Rathaus/Satzungen und Verordnungen der Marktgemeinde Nordhalben eingesehen werden.
Wir bitten Kenntnisnahme und Beachtung.