Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) ist es ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich einen Kinderreisepass
| - | neu zu beantragen, |
| - | zu verlängern, |
| - | zu aktualisieren. |
Die bisher ausgestellten und noch gültigen Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit!