Der Gemeinderat des Marktes Nordhalben hat in seiner Sitzung am 05.11.2024 (Tagesordnungspunkt 4 der öffentlichen Sitzung) den Neuerlass der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze des Marktes Nordhalben (Hebesatzsatzung) beschlossen.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern
werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer A
(für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) — 270 v. H.
2. Grundsteuer B (für Grundstücke) — 185 v. H.
3. Gewerbesteuer — 340 v. H.
Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.