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Mitteilungsblatt Markt Nordhalben
Ausgabe 24/2024
Bekanntmachungen
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Bekanntmachungen

Der Gemeinderat des Marktes Nordhalben hat in seiner Sitzung am 05.11.2024 (Tagesordnungspunkt 4 der öffentlichen Sitzung) den Neuerlass der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze des Marktes Nordhalben (Hebesatzsatzung) beschlossen.

§ 1 Hebesätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern

werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer A

(für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe)  —  270 v. H.

2. Grundsteuer B (für Grundstücke)  —  185 v. H.

3. Gewerbesteuer  —  340 v. H.

§ 2 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Nordhalben, 06.11.2024
Michael Pöhnlein
Erster Bürgermeister
Markt Nordhalben