Wir möchten aus gegebenem Anlass, nochmal an alle Autofahrer appellieren so zu parken, dass die Räumfahrzeuge des Winterdienstes stets vorbeikommen. Ist dies nicht der Fall, geht die Räum- und Streupflicht an die Anlieger über.
Des Weiteren muss auch für den Notfall, die Durchfahrt für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge (Restbreite Fahrbahn mindestens 3,05 m) gewährleistet sein.
Wir bitten um Beachtung!