Für den Erhalt der in Aussicht gestellten Stabilisierungshilfen in Höhe von 250.000 € ist die Erfüllung verschiedener Auflagen verpflichtend. Vom Bayerischen Finanzministerium wurde dabei eine Stellungnahme der Gemeinde Nordhalben zur Anpassung von Nutzergebühren in der Nordwaldhalle (NWH) gefordert. Der Marktgemeinderat hat sich ausführlich mit dieser Forderung der Bayerischen Staatsregierung beschäftigt:
Eine Gebührenerhöhung für die sportliche Nutzung in der NWH um 20 % wurde einstimmig beschlossen.
Zum Beispiel wird die Nutzergebühr für die „kleine“ Halle statt 7,00 € je Stunde zukünftig 8,40 € betragen. Nach Auslaufen des Getränkeliefervertrages und dem Abschluss einer Nachfolgelösung werden im Herbst 2026 die Gebühren für Veranstaltungen in der NWH ebenfalls neu festgelegt.
In der März-Sitzung wird der Marktgemeinderat Nordhalben die ebenfalls geforderte „Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes“ beraten und beschließen. Die Marktgemeinde Nordhalben hofft mit den darin aufgelisteten Maßnahmen die Kriterien für die Gewährung der Stabilisierungshilfen erfüllt zu haben.