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Mitteilungsblatt Markt Nordhalben
Ausgabe 6/2026
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Der Gutachterausschuss für den Landkreis Kronach hat die Bodenrichtwerte (BRW) für baureifes Land, Rohbauland, Bauerwartungsland und landwirtschaftliche Flächen sowie einen BRW für forstwirtschaftliche Flächen ohne Bestockung zum Stand vom 01.01.2026 festgesetzt. Weiterhin wurde eine Vorgehensweise für eine Bodenrichtwertbestimmung für bebaute Flächen (Splittersiedlungen bzw. landwirtschaftliche Hofstellen) außerhalb von Bodenrichtwertzonen festgelegt.

Auf Grundlage der Kaufpreisfälle in der Kaufpreissammlung wurden die BRW als durchschnittliche Lagewerte für den Wert des Bodens gemäß § 196 BauGB und § 12 BayGaV bestimmt.

Die Zuordnung und Visualisierung der entsprechenden BRW-Zonen (Bodenrichtwertkarte) ist online im Bayernatlas unter www.bodenrichtwerte.bayern.de ersichtlich.

Auszug:

Landwirtschaftliche Fläche:

  • Ackerland 0,70 €/m²
  • Grünland 0,60 €/m²
  • Fläche für Wohnbebauung: 30,00 €/m²
  • Fläche für Gewerbe/Industrie: 24,00 €/m²
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