Der Gutachterausschuss für den Landkreis Kronach hat die Bodenrichtwerte (BRW) für baureifes Land, Rohbauland, Bauerwartungsland und landwirtschaftliche Flächen aufgrund der Kaufpreisfälle in der Kaufpreissammlung als durchschnittliche Lagewerte für den Wert des Bodens gemäß § 196 BauGB und § 12 BayGaV zum Stand vom 01.01.2024 festgesetzt.
Weiterhin wurde ein BRW für forstwirtschaftliche Flächen ohne Bestock-ung festgesetzt sowie die Vorgehensweise für eine Bodenrichtwertbestimmung für bebaute Flächen (Splittersiedlungen bzw. landw. Hofstellen) außerhalb von Bodenrichtwertzonen festgelegt.
Die Zuordnung und Visualisierung der entsprechenden BRW-Zonen ist online im Bayernatlas ersichtlich unter www.bodenrichtwerte.bayern.de.
Die neuen BRW können der BRW-Liste, die in der Zeit vom 18. März 2024 bis einschließlich 19. April 2024 in der Gemeindeverwaltung zu den öffentlichen Geschäftszeiten ausliegt, entnommen werden. Nach dieser Auslegungsfrist können Auskünfte über die BRW ausschließlich in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Kronach abgefragt werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.