| Nach § 5 der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer vom 01. Januar 2021 beträgt die jährliche Hundesteuer | |
| für den ersten Hund | 35,00 Euro |
| für den zweiten Hund | 60,00 Euro |
| für jeden weiteren Hund | 60,00 Euro |
| für den ersten Kampfhund ohne positiven Wesenstest | 500,00 Euro |
| für den zweiten Kampfhund ohne positiven Wesenstest | 700,00 Euro |
| für jeden weiteren Kampfhund ohne positiven Wesenstest | 900,00 Euro |
Die Steuer wird am 30. April 2023 fällig.
Hundehalter, die bisher einen über vier Monate alten Hund noch nicht in der Gemeinde angemeldet haben, werden aufgefordert, die Anmeldung unverzüglich vorzunehmen. Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde ein Hundezeichen aus.
Sollten Ermäßigungsgründe vorliegen, so werden diese gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Gemeinde berücksichtigt.
Wenn Sie dem Markt Nordhalben ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden wir die Hundesteuer im SEPA-Basislastschriftverfahren einziehen. Diese Veröffentlichung gilt im Zusammenhang mit den in Ihrem Hundesteuerbescheid ausgewiesenen Beträgen als Vorabinformation.
Alle Hundehalter, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen (Barzahler), werden gebeten, die Hundesteuer bis spätestens
30. April 2023
bei einem Kreditinstitut auf eines der Konten der Gemeindekasse Nordhalben zu überweisen oder im Rathaus -Gemeindekasse- bar einzuzahlen.