Das Landratsamt Kronach hat im Rahmen einer Erprobungsphase, die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Ortsdurchfahrt Heinersberg (Kreisstraße 23) von bislang 50 km/h auf 30 km/h herabgesetzt.
Diese Geschwindigkeitsbegrenzung gilt im Bereich des Anwesens Heinersberg 23 (Alte Schule) bis zum Ortsausgang Heinersberg in Fahrrichtung Hof und umgekehrt.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung!