Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern
Ausgabe 1/2025
Stadt Ebern
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Amtliche Bekanntmachungen - Ebern
Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Ebern
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
Bekanntmachung
Der Stadtrat Ebern hat folgende straßen- und wegerechtliche Verfügung getroffen:
TOP 126
Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 105 des Straßenbestandsverzeichnisses Heubach, Fl.Nr. 221/1, nach Art. 8 BayStrWG
- Der öffentliche Feld- und Waldweg Fl.Nr. 221/1, Gmkg. Heubach, im Straßenbestandsverzeichnis der Gemarkung Heubach vorgetragen unter Nr. 105, soll überbaut werden und verliert damit seine Verkehrsbedeutung. Er wird deshalb auf seiner gesamten Länge von 86m eingezogen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 105 nach Art. 8 BayStrWG ortsüblich bekannt zu machen und die Einziehung im Straßenbestandsverzeichnis von Heubach zu vollziehen.
Die Unterlagen zur Einziehung können im Ämtergebäude der VG Ebern, Rittergasse 3, 96106 Ebern, Zi.Nr. 1.02, I.OG, während der Dienststunden (Mo.- Fr. 8-12 Uhr und Di. + Do. 14-17 Uhr) eingesehen werden. ub