Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs.3 des Grundsteuergesetztes die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2025 veranlagten Höhe festgesetzt. Dies bedeutet, dass Steuerpflichtige, die keinen Grundsteuerbescheid 2026 erhalten haben bzw. erhalten, im Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie 2025 zu entrichten haben.
Die Grundsteuer 2026 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. Novembar 2026 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit der jährlichen Zahlungsweise Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2026 in einem Betrag am 01.07.2026 fällig. Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden Änderungsbescheide erteilt. Die Grundsteuerbescheide und die Begründung hierzu können in der VGem. Ebern, Zimmer 2.17 bei Frau Sperber eingesehen werden.
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Diese öffentliche Grundsteuerfestsetzung gilt zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Ebern, 29.12.2025
J. Hennemann, 1. Bürgermeister Ebern
S. Kropp, 1. Bürgermeister Rentweinsdorf
M. Oppelt, 1. Bürgermeister Pfarrweisach