Die Verwaltungsgemeinschaft Ebern bittet Sie, rechtzeitig vor Reiseantritt die Gültigkeit Ihrer Reisedokumente zu überprüfen.
Abgelaufene Ausweisdokumente können beim Einwohnermelde- und Passamt neu beantragt werden. Eine Verlängerung der Dokumente (ausgenommen Kinderreisepass) ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Anliegen nur nach vorheriger Terminvergabe gewährleistet werden kann. Einen Termin vereinbaren Sie unter der Telefonnummer 09531 629 58.
Bei der Beantragung sind mitzubringen:
Hinweis:
Bitte informieren Sie sich über die jeweiligen Einreisebestimmungen anderer Länder. Die Vorschriften hinsichtlich der benötigten Reisedokumente erhalten Sie über das Auswärtige Amt unter www.auswaertiges-amt.de
Vordrucke wie Zustimmungserklärungen sowie Abholerklärungen finden Sie auf unserer Internetseite www.ebern.de unter VG/Bürgerservice E-Formulare und Anträge in der Rubrik Einwohnermeldeamt.
Übersicht über Ausstellungsgebühren und Abholungszeiten
| Gebühr | Abholung (nach Antragsstellung) | |
| Kinderreisepass* Gültigkeit: 1 Jahr (Verlängerung möglich) | 13,00 € | 1 - 2 Tage |
| Verlängerung/Aktualisierung Kinderreisepass | 6,00 € | 1 - 2 Tage |
| Vorläufiger Personalausweis Gültigkeit: 3 Monate | 10,00 € | sofort |
| Personalausweis unter 24 Jahren Gültigkeit: 6 Jahre | 22,80 € | ca. 3 Wochen |
| Personalausweis über 24 Jahren Gültigkeit: 10 Jahre | 37,00 € | ca. 3 Wochen |
| Reisepass unter 24 Jahren Gültigkeit: 6 Jahre | 37,50 € | ca. 4 Wochen |
| Reisepass über 24 Jahren Gültigkeit: 10 Jahre | 60,00 € | ca. 4 Wochen |
| Express-Reisepass unter 24 Jahren Gültigkeit: 6 Jahre | 69,50 € | ca. 4 Werktage |
| Express-Reisepass über 24 Jahren Gültigkeit: 10 Jahre | 92,00 € | ca. 4 Werktage |
*Information zum Kinderreisepass:
Kinderreisepässe können nur rechtzeitig vor Ablauf ihrer Gültigkeit verlängert werden. Danach ist ausschließlich eine Neuausstellung umsetzbar. Seit dem 01.01.2021 beträgt die Gültigkeit eines Kinderreisepasses nur noch ein Jahr. Eine Verlängerung ist bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich. Alle Kinderreisepässe, die vor dem 01.01.2021 beantragt wurden, behalten bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ihre Gültigkeit von 6 Jahren.