Der Stadtrat Ebern hat in seiner Sitzung vom 29.02.2024 folgende straßen- und wegerechtliche Verfügung getroffen:
Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 105 des Straßenbestandsverzeichnisses Heubach, Fl.Nr. 221/1, nach Art. 8 BayStrWG
| Der öffentliche Feld- und Waldweg Fl.Nr. 221/1, Gmkg. Heubach, im Straßenbestandsverzeichnis der Gemarkung Heubach vorgetragen unter Nr. 105, soll überbaut werden und verliert damit seine Verkehrsbedeutung. Es wird deshalb beabsichtigt, den öffentlichen Feld- und Waldweg auf seiner gesamten Länge einzuziehen. | |
| 2. | Die Verwaltung wird beauftragt, die Absicht der Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 105 nach Art. 8 Abs. 2 BayStrWG ortsüblich bekannt zu machen. |
Die Unterlagen zur beabsichtigten Einziehung können im Ämtergebäude der VG Ebern, Rittergasse 3, 96106 Ebern, Zi.Nr. 1.02, I.OG, während der Dienststunden (Mo.- Fr. 8-12 Uhr und Di. + Do. 14-17 Uhr) eingesehen werden.
Einwendungen und Äußerung sind innerhalb der nächsten drei Monate - spätestens bis zum 31.07.2024 - schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebern, Bauamt, Rittergasse 3, 96106 Ebern, I. OG, Bauamt, Zi.Nr. 1.02, zu erheben.