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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern
Ausgabe 10/2024
Stadt Ebern
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Amtliche Bekanntmachungen - Ebern


Der Stadtrat Ebern hat in seiner Sitzung vom 29.02.2024 folgende straßen- und wegerechtliche Verfügung getroffen:

Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 105 des Straßenbestandsverzeichnisses Heubach, Fl.Nr. 221/1, nach Art. 8 BayStrWG

1.

Der öffentliche Feld- und Waldweg Fl.Nr. 221/1, Gmkg. Heubach, im Straßenbestandsverzeichnis der Gemarkung Heubach vorgetragen unter Nr. 105, soll überbaut werden und verliert damit seine Verkehrsbedeutung. Es wird deshalb beabsichtigt, den öffentlichen Feld- und Waldweg auf seiner gesamten Länge einzuziehen.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Absicht der Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 105 nach Art. 8 Abs. 2 BayStrWG ortsüblich bekannt zu machen.

Die Unterlagen zur beabsichtigten Einziehung können im Ämtergebäude der VG Ebern, Rittergasse 3, 96106 Ebern, Zi.Nr. 1.02, I.OG, während der Dienststunden (Mo.- Fr. 8-12 Uhr und Di. + Do. 14-17 Uhr) eingesehen werden.

Einwendungen und Äußerung sind innerhalb der nächsten drei Monate - spätestens bis zum 31.07.2024 - schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebern, Bauamt, Rittergasse 3, 96106 Ebern, I. OG, Bauamt, Zi.Nr. 1.02, zu erheben.

Ebern, den 30.04.2024
Verwaltungsgemeinschaft Ebern
J. Hennemann
1. Bürgermeister
Stadt Ebern