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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern
Ausgabe 11/2023
Stadt Ebern
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Absicht der Einziehung eines öffentlichen Feld- und Waldwegs in der Gemarkung Reutersbrunn

Bekanntmachung

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 16.03.2023, Top 38 folgenden Beschluss gefasst:

1.

Der öffentliche Feld- und Waldweg Fl.Nr. 182, Gmkg. Reutersbrunn, im Straßenbestandsverzeichnis der Gemarkung Reutersbrunn vorgetragen unter Nr. 10, soll in einem Teilbereich von 102 m veräußert werden und verliert damit seine Verkehrsbedeutung.

Es wird deshalb beabsichtigt, den öffentlichen Feld- und Waldweg Nr.10, zum 01.09.2023 einzuziehen.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Absicht der Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 182, Gmkg. Reutersbrunn, nach Art. 8 Abs. 2 BayStrWG ortsüblich bekannt zu machen.

Die Bekanntmachung vom 17.05.2023 über die Absicht der Einziehung liegt zu jedermanns Einsicht während der üblichen Dienstzeiten in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Ebern, Rittergasse 3, (Zimmer 1.02, 1. Stock), 96106 Ebern aus.

Einwendungen gegen die Einziehung können schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb der nächsten 3 Monate abgegeben werden.

Ebern, 17.05.2023

Stadt Ebern

Jürgen Hennemann

Erster Bürgermeister