Bei der Europawahl können Bürgerinnen und Bürger aller Länder, die zur Europäischen Union (kurz EU) gehören, wählen gehen. Dabei wählen sie die Abgeordneten, die im Europäischen Parlament ihre Interessen vertreten. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments vertreten die Interessen der EU-Bürgerinnen und Bürger auf europäischer Ebene und haben die Aufgabe, neue Gesetze zu gestalten und zu beschließen. Diese Gesetze betreffen alle Aspekte unseres Lebens in der EU, von dem Kampf gegen die Armut bis hin zum Klimawandel. Dieses Jahr dürfen zum ersten Mal auch 16- und 17-Jährige wählen. Denn das Mindestalter für das aktive Wahlrecht für die Europawahl wurde von 18 auf 16 Jahre gesenkt.
Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und stärken Sie die Demokratie, indem Sie wählen gehen und mitbestimmen, welche Richtung die EU einschlägt.
Wie kann man wählen?
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhielten spätestens bis zum 19. Mai 2024 ihre Wahlbenachrichtigungskarte. Mit dieser können Sie am 9. Juni 2024 wählen gehen oder rechtzeitig vorher Briefwahlunterlagen über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, das Bürgerserviceportal (www.ebern.de) oder mittels Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie im Wahlamt der VG. jh