der Stadt Ebern
(Landkreis Haßberge)
für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Ebern folgende Haushaltssatzung
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
| Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 21.229.643,00 € |
| und im | |
| Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 7.402.033,00 € |
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.500.000,00 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf
3.681.550,00 € festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 350 v.H. |
|
|
| b) für die Grundstücke (B) — 350 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | — 350 v.H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.500.000,00 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
— Behörde:
— Stadt Ebern
Die vom Stadtrat Ebern am 25.04.2024 beschlossene Haushaltssatzung für das Jahr 2024 hat das Landratsamt Haßberge mit Schreiben vom 23.05.2024 rechtsaufsichtlich genehmigt.
Die amtliche Bekanntmachung der vorstehenden Haushaltssatzung (I.) der Stadt Ebern für das Haushaltsjahr 2024 wurde durch Niederlegung in der Verwaltung (Verwaltungsgemeinschaft Ebern, Rittergasse 3, 96106 Ebern, Zi.Nr. 2.19) am 05.06.2024 bewirkt.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen ist bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zugänglich und kann an gleicher Stelle eingesehen werden.