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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern
Ausgabe 13/2024
Stadt Ebern
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Informationen - Ebern

Wegen der Vielzahl von Anträgen auf Werbung mit Großflächenbannern in Ebern ist es notwendig, durch die Stadt Ebern hier weitere Regeln zu treffen. Um möglichst vielen Vereinen eine Werbung für ihre Veranstaltung zu ermöglichen, muss die Dauer und Anzahl der Banner begrenzt werden.

In Ebern gibt es künftig deshalb 4 Tafel-/Bauzaunstandorte sowie 2 Hänge (Seitenstreifen), an denen Werbebanner angebracht werden können. Der Lageplan zeigt die insgesamt 6 Standorte.

Die Anzahl an Bannern wird je Veranstaltung auf zwei Stück beschränkt, wobei an jedem Standort ein Banner der gleichen Veranstaltung hängen sollte. An den Tafelstandorten kann jeweils stadteinwärts, sowie stadtauswärts ein Banner aufgehängt werden.

Es besteht zudem auch die Möglichkeit, Veranstaltungswerbung auf einem Großflächenbanner über das Quartiersmanagement der Stadt Ebern zu bündeln. Bei Werbungen auf diesem Gemeinschaftsbanner dürfen dann keine weiteren Banner zusätzlich angebracht werden.

Das Plakatieren ist nur Vereinen, nach Genehmigung durch die Gemeinde, für einen Zeitraum von zwei Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung gestattet. Kommerzielle Großflächenplakatierungen sind nicht erlaubt, es sei denn, sie haben überregionale, touristische Werbewirkung für die Stadt Ebern. Über diese Veranstaltungen wird im Einzelfall entschieden. Eine Werbung mit DIN A 1 Plakaten ist auf Antrag unabhängig davon selbstverständlich möglich, ebenso die Werbung über unser Mitteilungsblatt.

Anfragen senden Sie bitte für Plakatierungen an: verkehrsrecht@ebern.de bzw. für das Mitteilungsblatt an: redaktion@ebern.de

Banner für soziale Zwecke, z.B. Aufruf zur Blutspende, sind von den Bestimmungen befreit. ub