Für die Stadtteile Eyrichshof/Sachsenhof/Siegelfeld/Specke/Kurzewind findet gemäß Art. 60a der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) eine Ortsversammlung zur Wahl einer Ortssprecherin beziehungsweise eines Ortssprechers für die Wahlperiode 2026-2032 statt.
Hierzu ergeht herzliche Einladung an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Eyrichshof/Sachsenhof/Siegelfeld/Specke/Kurzewind. Die Ortsversammlung findet statt am:
Dienstag, 14. Juli 2026
um 19:00 Uhr
im Gebäude der FFW Eyrichshof (Kurzewinder Str. 7, 96106 Ebern)
Die Wahl einer Ortssprecherin oder eines Ortssprechers ist möglich, da die nach Art. 60a GO erforderliche Unterstützung von mindestens einem Drittel der Wahlberechtigten aus den betreffenden Ortsteilen vorliegt. Die eingereichten Unterstützungsunterschriften wurden durch die Verwaltungsgemeinschaft Ebern geprüft und die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Wahl festgestellt.
Von den in der Ortsversammlung anwesenden wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger wird aus ihrer Mitte in geheimer Wahl eine Ortssprecherin/ein Ortssprecher gewählt. Die Nennung von Wahlvorschlägen ist in der Ortsversammlung möglich.
Wahlberechtigt sind alle Einwohner, welche Deutsche bzw. Unionsbürger sind, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich seit mindestens zwei Monaten in diesen Ortsteilen mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten, somit hier die Hauptwohnung innehaben.
Zum Nachweis der Wahlberechtigung bitten wir ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen.
Die Ortssprecherin beziehungsweise der Ortssprecher vertritt die Belange der Stadtteile Eyrichshof/Sachsenhof/Siegelfeld/Specke/Kurzewind im Stadtrat und hat dort das Recht, zu Angelegenheiten der betreffenden Stadtteile beratend teilzunehmen.
Tagesordnung:
Ebern, den 10.06.2026