Für den Stadtteil Neuses a. Raueneck findet gemäß Art. 60a der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) eine Ortsversammlung zur Wahl einer Ortssprecherin beziehungsweise eines Ortssprechers für die Wahlperiode 2026-2032 statt. Hierzu ergeht herzliche Einladung an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Neuses a.Raueneck.
Die Ortsversammlung findet statt am:
Mittwoch, 15. Juli 2026
um 18:00 Uhr
im Gemeindehaus Neuses a.Raueneck (Wiesenweg 4, 96106 Ebern)
Die Wahl einer Ortssprecherin oder eines Ortssprechers ist möglich, da die nach Art. 60a GO erforderliche Unterstützung von mindestens einem Drittel der Wahlberechtigten aus dem betreffenden Ortsteil vorliegt. Die eingereichten Unterstützungsunterschriften wurden durch die Verwaltungsgemeinschaft Ebern geprüft und die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Wahl festgestellt.
Von den in der Ortsversammlung anwesenden wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger wird aus ihrer Mitte in geheimer Wahl eine Ortssprecherin/ein Ortssprecher gewählt. Die Nennung von Wahlvorschlägen ist in der Ortsversammlung möglich. Wahlberechtigt sind alle Einwohner, welche Deutsche bzw. Unionsbürger sind, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich seit mindestens zwei Monaten in diesem Ortsteil mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten, somit hier die Hauptwohnung innehaben.
Zum Nachweis der Wahlberechtigung bitten wir ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen. Die Ortssprecherin beziehungsweise der Ortssprecher vertritt die Belange des Stadtteiles Neuses a.Raueneck im Stadtrat und hat dort das Recht, zu Angelegenheiten des betreffenden Stadtteiles beratend teilzunehmen.
Tagesordnung: