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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern
Ausgabe 14/2023
Stadt Ebern
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Anpassung der Satzung der Stadt Ebern über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindergärten ab 01.01.2024

Der Stadtrat der Stadt Ebern hat in seiner Sitzung vom 29.06.2023 die Benutzungsgebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindergärten neu festgelegt. Die Erhöhung der Gebühren war notwendig, um das durch Energiepreiserhöhung und Lohnanpassung immer größer werdende Defizit etwas auszugleichen. Die letzte Erhöhung der Gebühren erfolgte im September 2021. Aufgrund der Belastungen der Familien durch die Corona-Pandemie wurde aber seit dem von einer Erhöhung abgesehen.

Zu beachten ist, dass von den festgesetzten Gebühren im Kindergarten die staatliche Förderung i.H.v. 100,00 Euro direkt von der monatlichen Gebühr abgezogen wird und sich die Gebühr jeweils entsprechend reduziert. Bei den Krippengebühren erfolgt der Zuschuss einkommensabhängig (steuerrelevantes Einkommen) und nur auf Antrag der Eltern. Zuständig ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Einen Online-Antrag findet man unter: https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/antrag/index.php.