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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern
Ausgabe 14/2026
Verwaltungsgemeinschaft Ebern
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Amtliche Bekanntmachungen - VG

über die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 in der Verwaltungsgemeinschaft Ebern

Gemäß § 12 Abs. 2 der Bayerischen Gutachterausschussverordnung (BayGaV) vom 5. April 2005 (GVBl. S. 88, BayRS 2130-2-B), die zuletzt durch die §§ 1 und 2 der Verordnung vom 24. Mai 2022 (GVBl. S. 246) geändert worden ist, sind die Bodenrichtwerte nach ihrer Ermittlung einen Monat lang bei den Kommunen öffentlich auszulegen.

Hiermit wird auf die öffentliche Auslegung vom 14.07.2026 bis zum 17.08.2026 im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern hingewiesen.

Bei berechtigtem Interesse besteht die Möglichkeit, auch außerhalb des Auslegungszeitraumes von der Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte der Landkreise Haßberge und Schweinfurt in Haßfurt Auskunft über die Richtwerte zu erhalten (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB).

Die Bodenrichtwertkarte ist zudem für jedermann über das Geoportal Bayern (http://www.Bodenrichtwerte.Bayern.de) bzw. die Homepage des Landkreises Haßberge abrufbar. ch