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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern
Ausgabe 14/2026
Stadt Ebern
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Amtliche Bekanntmachungen - Ebern

Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Stadt Ebern vom 01.07.2026

Verzeichnis der Pauschalsätze

Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummern 1 - 4) und den Personalkosten (Nummer 5) zusammen.

1. Streckenkosten

Die Streckenkosten werden für jeden angefangenen Kilometer, welchen das Fahrzeug von Beginn bis Ende des Einsatzes zurücklegt, berechnet.

Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für

2. Ausrückestundenkosten

Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden.

Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.

Die Ausrückestundenkosten werden berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens.

Die Ausrückestundenkosten betragen je eine Stunde für

Für den Mannschaftstransportwagen der Feuerwehr Eyrichshof (EBN EY 141) können keine Ausrückestundenkosten verrechnet werden.

3. Arbeitsstundenkosten

Wird ein Gerät eingesetzt, das nicht zur feuerwehrtechnischen Beladung des eingesetzten Fahrzeugs gehört, werden Arbeitsstundenkosten berechnet.

In die Arbeitsstunden nicht eingerechnet wird der Zeitraum, währenddessen ein Gerät am Einsatzort vorübergehend nicht in Betrieb ist.

Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.

Als Arbeitsstundenkosten werden berechnet für

4. Materialverbrauch/sonstige Kosten

Die Wiederbeschaffungskosten für im Einsatz verbrauchte oder beschädigte Materialien und Ausrüstungsgegenstände (z.B. Sonderlöschmittel, Pulveranhänger, Bindemittel, …) werden in Höhe der tatsächlich anfallenden Ersatzbeschaffungskosten berechnet.

Für eine Höhenretterausrüstung wird eine Pauschale von 28,10 € pro Einsatz erhoben.

5. Personalkosten

Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.

3.1

Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende

 

Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz berechnet: 40,26 €

3.2

Sicherheitswachen

 

Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden erhoben je Stunde Wachdienst für ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende (siehe §11 Abs. 5 AVBayFwG) 17,90 €

 

Abweichend von Nummer 5 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet.

3.3

Erfrischungszuschlag

 

Bei einem Einsatz eines FW-Dienstleistenden von länger als 4 Stunden wird ein Erfrischungszuschlag von 15,00 € erhoben.

6. Pauschalen für wiederkehrende Einsätze

Für das Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung oder Fehlalarmen und E-Calls wird ein Pauschalsatz von 500,00 € berechnet, soweit im Einzelfall kein höherer Aufwand entstanden ist.