Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Stadt Ebern vom 01.07.2026
Verzeichnis der Pauschalsätze
Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummern 1 - 4) und den Personalkosten (Nummer 5) zusammen.
1. Streckenkosten
Die Streckenkosten werden für jeden angefangenen Kilometer, welchen das Fahrzeug von Beginn bis Ende des Einsatzes zurücklegt, berechnet.
Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für
| einen Mannschaftstransportwagen MTW | 2,52 € |
| den Mannschaftstransportwagen MTW der Feuerwehr Eyrichshof (EBN EY 141) | 0,20 € |
| ein Mehrzweckfahrzeug MZF | 3,33 € |
| ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF (mit TS PFPN 10-1000) | 5,50 € |
| ein Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser TSF-W (mit TS PFPN 10-1000) | 4,16 € |
| ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 10 (LF8/6 mit Rettungssatz) | 8,69 € |
| ein Löschgruppenfahrzeug (LF 20) | 7,78 € |
| ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 (TLF 16/25 bzw. TLF 16/24 Tr.) | 3,69 € |
| die Drehleiter DLA (K) 23/12 | 8,65 € |
2. Ausrückestundenkosten
Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden.
Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.
Die Ausrückestundenkosten werden berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens.
Die Ausrückestundenkosten betragen je eine Stunde für
| einen Mannschaftstransportwagen MTW | 21,91 € |
| ein Mehrzweckfahrzeug MZF | 29,50 € |
| ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF (mit TS PFPN 10-1000) | 74,67 € |
| ein Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser TSF-W (mit TS PFPN 10-1000) | 78,51 € |
| ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 10 (LF8/6 mit Rettungssatz) | 139,61 € |
| ein Löschgruppenfahrzeug (LF 20) | 116,68 € |
| ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 (TLF 16/25 bzw. TLF 16/24 Tr. | 73,10 € |
| die Drehleiter DLA (K) 23/12 | 258,70 € |
| einen Tragkraftspritzenanhänger TSA | 30,00 € |
Für den Mannschaftstransportwagen der Feuerwehr Eyrichshof (EBN EY 141) können keine Ausrückestundenkosten verrechnet werden.
3. Arbeitsstundenkosten
Wird ein Gerät eingesetzt, das nicht zur feuerwehrtechnischen Beladung des eingesetzten Fahrzeugs gehört, werden Arbeitsstundenkosten berechnet.
In die Arbeitsstunden nicht eingerechnet wird der Zeitraum, währenddessen ein Gerät am Einsatzort vorübergehend nicht in Betrieb ist.
Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.
Als Arbeitsstundenkosten werden berechnet für
| eine Atemschutzausrüstung komplett (inkl. Maske und Lungenautomat) | 63,00 € |
| eine Kettensäge inkl. Schutzausrüstung | 7,00 € |
| eine Tragkraftspritze | 57,51 € |
4. Materialverbrauch/sonstige Kosten
Die Wiederbeschaffungskosten für im Einsatz verbrauchte oder beschädigte Materialien und Ausrüstungsgegenstände (z.B. Sonderlöschmittel, Pulveranhänger, Bindemittel, …) werden in Höhe der tatsächlich anfallenden Ersatzbeschaffungskosten berechnet.
Für eine Höhenretterausrüstung wird eine Pauschale von 28,10 € pro Einsatz erhoben.
5. Personalkosten
Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.
| 3.1 | Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende |
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| Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz berechnet: 40,26 € |
| 3.2 | Sicherheitswachen |
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| Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden erhoben je Stunde Wachdienst für ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende (siehe §11 Abs. 5 AVBayFwG) 17,90 € |
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| Abweichend von Nummer 5 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet. |
| 3.3 | Erfrischungszuschlag |
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| Bei einem Einsatz eines FW-Dienstleistenden von länger als 4 Stunden wird ein Erfrischungszuschlag von 15,00 € erhoben. |
6. Pauschalen für wiederkehrende Einsätze
Für das Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung oder Fehlalarmen und E-Calls wird ein Pauschalsatz von 500,00 € berechnet, soweit im Einzelfall kein höherer Aufwand entstanden ist.