der Gemeinde Pfarrweisach
Landkreis Haßberge
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Pfarrweisach folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 3.186.867,00 Euro
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 548.502,00 Euro
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 66.907,00 Euro festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 509.070,00 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 350 v.H.
b) für die Grundstücke(B) — 350 v.H.
2. Gewerbesteuer — 320 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000,00 Euro festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Behörde:
Pfarrweisach, 06.07.2023 Christoph Göttel
2. Bürgermeister
II.
Die vom Gemeinderat Pfarrweisach am 06.06.2023 beschlossene Haushaltssatzung für das Jahr 2023 hat das Landratsamt Haßberge mit Schreiben vom 30.06.2023 rechtsaufsichtlich genehmigt.
Die amtliche Bekanntmachung der vorstehenden Haushaltssatzung (I.) der Gemeinde Pfarrweisach für das Haushaltsjahr 2023 wurde durch Niederlegung im Rathaus Pfarrweisach, Bahnhofstraße 2, 96176 Pfarrweisach, und der Verwaltungsgemeinschaft Ebern, Rittergasse 3, 96106 Ebern, Zi.Nr. 2.19, am 06.07.2023 bewirkt.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen ist bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zugänglich und kann in der Verwaltungsgemeinschaft Ebern an gleicher Stelle eingesehen werden.
Ebern, Pfarrweisach 06.07.2023