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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern
Ausgabe 15/2025
Verwaltungsgemeinschaft Ebern
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Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen

Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpen oder gar mittels Saugwagen sind nicht zulässig. Darauf weist das Landratsamt Haßberge hin. Solche Wasserentnahmen bedürfen einer vorherigen wasserrechtlichen Erlaubnis. Da mit Ausnahme des Mains die Gewässer nicht leistungsfähig genug sind, kann die erforderliche Erlaubnis in der Regel nicht erteilt werden.

Zulässig im Rahmen des sogenannten "Gemeingebrauches" seien lediglich Wasserentnahmen durch Schöpfen mit Handgefäßen (also mit Eimern oder Gießern), wobei ein Aufstauen des Gewässers nicht gestattet sei. Die Wasserentnahme ist demnach allerdings nur insoweit zulässig, wenn dadurch keine erheblichen Beeinträchtigungen des Gewässers und seiner Ufer, sowie der Tier- und Pflanzenwelt zu erwarten sind. Auf Grund der sehr trockenen Witterung sei diese Nutzung derzeit nur bei Gewässern mit ausreichender Wasserführung möglich. In der aktuellen Situation könne jeder Liter, der zusätzlich entnommen wird, die Situation der Lebewesen verschlechtern.

Das Landratsamt Haßberge bittet deshalb alle Bürgerinnen und Bürger um einen sparsamen und nachhaltigen Umgang mit Wasser. Hierzu gehöre auch eine entsprechend angepasste Nutzung des Grundwassers und der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Aufgrund der zurückliegenden trockenen Jahre seien die Grundwasserstände sehr niedrig und dürften weiter sinken. Bei weiter anhaltend trockener und warmer Witterung werde sich die aktuelle Niedrigwassersituation allerdings noch weiter verschärfen.

Es sollte sich demnach jeder seine Verantwortung für die heimischen Gewässer bewusst machen und seinen Beitrag leisten, um die Situation nicht weiter zu verschlechtern. Bei der Bewässerung des Gartens sollten Prioritäten gesetzt werden. Das Landratsamt bittet darum, abzuwägen, ob eine Beregnung der Rasenflächen im Garten wirklich notwendig sei. Ein bestehender Baum- oder Strauchbestand müsse in der Regel auch so tiefes Wurzelwerk haben, dass eine zusätzliche Bewässerung nicht notwendig sei. JH