Bekanntmachung
I.
Haushaltssatzung
des Marktes Rentweinsdorf
Landkreis Haßberge
für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Rentweinsdorf folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.751.843 Euro
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 964.935 Euro ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 350.000,00 Euro festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 2.410.000,00 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Festsetzung der Hebesätze für Grundsteuer A, Grundsteuer B und der Gewerbesteuer ist in der Satzung über die Festsetzung der Grund- und Gewerbesteuerhebesätze des Marktes Rentweinsdorf (Hebesatzsatzung) erfolgt.
Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern betragen:
1. Grundsteuer
a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (A) 400 v.H.
b) für die bebauten und unbebauten Grundstücke (B) 170 v.H.
2. Gewerbesteuer 330 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Behörde: Markt Rentweinsdorf
Ort, Datum
Ebern, 06.07.2026
Steffen Kropp
1. Bürgermeister
II.
Die vom Marktgemeinderat Rentweinsdorf am 08.06.2026 beschlossene Haushaltssatzung für das Jahr 2026 hat das Landratsamt Haßberge mit Schreiben vom 25.06.2026 rechtsaufsichtlich genehmigt.
Die amtliche Bekanntmachung der vorstehenden Haushaltssatzung (I.) des Marktes Rentweinsdorf für das Haushaltsjahr 2026 wurde durch Niederlegung im Rathaus Rentweinsdorf, Planplatz 2, 96184 Rentweinsdorf, und der Verwaltungsgemeinschaft Ebern, Rittergasse 3, 96106 Ebern, Zi.Nr. 2.19, am 07.07.2026 bewirkt.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen ist bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zugänglich und kann in der Verwaltungsgemeinschaft Ebern an gleicher Stelle eingesehen werden.
Ebern, 07.07.2026
Markt Rentweinsdorf
Steffen Kropp
1. Bürgermeister