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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern
Ausgabe 15/2026
Markt Rentweinsdorf
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Amtliche Bekanntmachungen - Rentweinsdorf

Bekanntmachung

I.

Haushaltssatzung

des Marktes Rentweinsdorf

Landkreis Haßberge

für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Rentweinsdorf folgende Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt 

in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.751.843 Euro

und im

Vermögenshaushalt 

in den Einnahmen und Ausgaben mit 964.935 Euro ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 350.000,00 Euro festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 2.410.000,00 Euro festgesetzt.

§ 4

Die Festsetzung der Hebesätze für Grundsteuer A, Grundsteuer B und der Gewerbesteuer ist in der Satzung über die Festsetzung der Grund- und Gewerbesteuerhebesätze des Marktes Rentweinsdorf (Hebesatzsatzung) erfolgt.

Nachrichtlich:

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern betragen:

1. Grundsteuer 

a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (A) 400 v.H.

b) für die bebauten und unbebauten Grundstücke (B) 170 v.H.

2. Gewerbesteuer 330 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Behörde:  Markt Rentweinsdorf

Ort, Datum

Ebern, 06.07.2026

Steffen Kropp

1. Bürgermeister

II.

Die vom Marktgemeinderat Rentweinsdorf am 08.06.2026 beschlossene Haushaltssatzung für das Jahr 2026 hat das Landratsamt Haßberge mit Schreiben vom 25.06.2026 rechtsaufsichtlich genehmigt.

Die amtliche Bekanntmachung der vorstehenden Haushaltssatzung (I.) des Marktes Rentweinsdorf für das Haushaltsjahr 2026 wurde durch Niederlegung im Rathaus Rentweinsdorf, Planplatz 2, 96184 Rentweinsdorf, und der Verwaltungsgemeinschaft Ebern, Rittergasse 3, 96106 Ebern, Zi.Nr. 2.19, am 07.07.2026 bewirkt.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen ist bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zugänglich und kann in der Verwaltungsgemeinschaft Ebern an gleicher Stelle eingesehen werden.

Ebern, 07.07.2026

Markt Rentweinsdorf

Steffen Kropp

1. Bürgermeister