Vollzug des Bay. Straßen- und Wegegesetzes;
Absicht der Einziehung von öffentlichen Feld- und Waldwegen in der Gemarkung Fischbach
| Die Stadt Ebern teilt mit, dass beabsichtigt ist in der Gemarkung Fischbach den Feldweg Nr. 5 in einem Teilbereich einzuziehen. Der Stadtrat Ebern hat in seiner Sitzung vom 29.06.2023, TOP 98, dazu folgenden Beschluss gefasst: | |
| 1. | Mit der Einziehung einer Teillänge von 122 m des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 95 Gmkg. Fischbach nach Art. 8 BayStrWG besteht Einverständnis. |
| 2. | Der öffentliche Feld- und Waldweg Fl.Nr. 95, vorgetragen im Straßenbestandsverzeichnis der Gemarkung Fischbach unter Weg Nr. 5, soll künftig auf Höhe der Westgrenze der Fl.Nr. 93, Gmkg. Fischbach, enden und hätte künftig eine neue Gesamtlänge von 328m (450m-122m). |
| 3. | Die Verwaltung wird beauftragt, die Absicht der Einziehung einer Teillänge von 122 m des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 95, Gmkg Fischbach, vorgetragen im Straßenbestandsverzeichnis der Gemarkung Fischbach unter Weg Nr. 5, nach Art. 8 Abs. 2 BayStrWG, bekannt zu machen und das Einziehungsverfahren zu betreiben. |
Die Einziehung ist zum 31.12.2023 geplant. Die Verfügung über die Absicht der Einziehungen liegt zu jedermanns Einsicht während der üblichen Dienstzeiten in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Ebern, Rittergasse 3, (Zimmer 1.02, 1. Stock), 96106 Ebern aus. Einwendungen gegen die Einziehungen können schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb der nächsten 3 Monate bei der VG Ebern abgegeben werden.
Ebern, 27.07.2023
Stadt Ebern
Jürgen Hennemann
Erster Bürgermeister