Die organisatorischen Weichen sind gestellt: Das Standesamt Ebern übernimmt ab 01.01.2026 die Aufgaben des Standesamts Untermerzbach. Damit wird die gesamte Beurkundungstätigkeit - von Geburten über Eheschließungen bis hin zu Sterbefällen, Kirchenaustritten und namensrechtlichen Erklärungen - zentral im Eberner Ämtergebäude abgewickelt. Der Beschluss erfolgte einstimmig in der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ebern am 29.07.2025. Grundlage ist eine entsprechende Zweckvereinbarung, der nun alle beteiligten Gremien zugestimmt haben.
Hintergrund der Entscheidung sind mehrere Entwicklungen: Zum einen steht in Untermerzbach der Ruhestand einer langjährigen Standesbeamtin bevor. Zum anderen haben sich die gesetzlichen Anforderungen an die Qualifikation von Standesbeamtinnen und Standesbeamten in den vergangenen Jahren deutlich verschärft. Mit den steigenden Fortbildungs- und Prüfungsverpflichtungen wächst der organisatorische und personelle Aufwand - gerade für kleinere Gemeinden wie Untermerzbach kaum noch leistbar. Die Gemeinde Untermerzbach hatte daher in einer früheren Gemeinderatssitzung die Übertragung der Aufgaben auf das Standesamt Ebern beschlossen und im Einvernehmen mit den zuständigen Aufsichtsbehörden einen Antrag an die Verwaltungsgemeinschaft Ebern gestellt.
Ebern hingegen ist für die Übernahme gut gerüstet: Mit vier hochqualifizierten Standesbeamtinnen und Standesbeamten ist das Eberner Standesamt personell stark aufgestellt. "Die Bürgerinnen und Bürger aus Untermerzbach profitieren künftig von einer leistungsfähigen Struktur und verlässlicher Betreuung im Bereich der Beurkundung individueller Personenstandsfälle", so Gemeinschaftsvorsitzender Jürgen Hennemann.
Was sich für die Bürger ändert: Beurkundungen, etwa für Geburten, Sterbefälle oder Namensänderungen sowie die Anmeldung von Eheschließungen erfolgen künftig ausschließlich im Ämtergebäude in Ebern.
Für die Durchführung von Eheschließungen hingegen bleibt Untermerzbach weiterhin eine attraktive Wahl: Die Gemeinde plant, alle Bürgermeister zu Eheschließungsstandesbeamten zu bestellen, sodass Hochzeiten auch weiterhin vor Ort durchgeführt werden können - ganz unabhängig vom neuen Verwaltungssitz.
Die Umstellung wird in den kommenden Wochen und Monaten vorbereitet. Bürgerinnen und Bürger werden rechtzeitig über konkrete Abläufe und Zuständigkeiten informiert. ch