Es wird darauf hingewiesen, dass alle Betreiber von eigenen Brunnen und Zisternen grundsätzlich verpflichtet sind, diese Anlagen dem örtlichen Wasserversorger anzuzeigen.
Hinweis:
Zusätzlich gilt für alle Brunnen auch eine schriftliche Anzeigepflicht gegenüber der Wasserrechtsbehörde beim Landratsamt Haßberge. Dies gilt ausdrücklich auch für bereits bestehende Brunnen (Alt-/Bestandsbrunnen). Für die notwendigen Formulare und diesbezügliche Rückfragen setzen Sie sich bitte mit Frau Demus (Tel. 09521/27333, Email: birgitt.demus@hassberge.de) in Verbindung. Den für die jeweilige Brunnenanzeige erforderlichen Vordruck finden Sie auch auf der Homepage des Landratsamtes Haßberge (https://www.hassberge.de/buergerservice/infos/formularcenter/umwelt/natur.html).
Sofern dem Wasserversorger vom betreffenden Grundstückseigentümer noch keine Anzeige der Eigengewinnungsanlage (Anzeige- und Meldepflicht) vorgelegt wurde, bitten wir dieser Verpflichtung nachzukommen. Auskunft/Rückfragen und die entsprechenden Formulare erhalten Sie beim Bauamt Ebern.
Der Wasserversorger prüft anhand der vorgelegten Anzeige und dem darin angegebenen Nutzungszweck der Eigengewinnungsanlage, ob aufgrund der Satzung der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung (Wasserabgabesatzung – WAS), eine (Teil-) Befreiung vom Benutzungszwang erforderlich ist.
Gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) gelten auch die aus der Eigengewinnungsanlage (Brunnen, Zisternen usw.) zugeführten Wassermengen (z.B. für Toilettenspülung, Waschmaschinennutzung) in den Kanal als kostenpflichtige Abwassermengen. Diese werden gemäß (BGS/EWS) mit einer Pauschale pro Jahr und Einwohner (Haupt- und Nebenwohnsitz) angesetzt, es sei denn, vom Gebührenpflichtigen wird durch Einbau eines geeichten zusätzlichen Wasserzählers der Nachweis des tatsächlichen Ableitens erbracht.
Fragen zur Anzeige sowie zur (Teil-) Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang von Eigengewinnungsanlagen (Brunnen, Zisternen etc.) beantwortet Frau Schwarz unter Tel. 09531/629-13 (vormittags).
Bei Fragen bezüglich der Gebührenberechnung (Wasser-/Abwassergebühr) wenden Sie sich bitte an Frau Isabella Gardt (Tel. 09531/629-32). Is