Liebe Bürgerinnen und Bürger,
gehen Sie wählen, nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr.
Am 8. Oktober wird der 19. Bayerische Landtag gewählt. Insgesamt sind 9,4 Millionen Wahlberechtigte dazu aufgerufen, ihre Stimme an der Urne abzugeben. Die Abgeordneten des Bayerischen Landtags werden für die Dauer von fünf Jahren nach einem verbesserten Verhältniswahlrecht in Wahlkreisen und Stimmkreisen gewählt. In diesem Jahr stellen sich 10 Parteien in allen Regierungsbezirken zur Wahl auf.
Auch werden die Mitglieder der Bezirkstage gewählt. Die Wahlen der Mitglieder der Bezirkstage in den sieben bayerischen Bezirken finden grundsätzlich zusammen mit der Landtagswahl statt; das Wahlsystem entspricht im Wesentlichen demjenigen der Landtagswahlen.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat sowohl bei der Landtagswahl als auch bei der Bezirkswahl jeweils zwei Stimmen:
Auf dem kleinen weißen Stimmzettel für die Landtagswahl und dem kleinen blauen Stimmzettel für die Bezirkswahl mit den Stimmkreisbewerbern (Erststimme) darf jeweils nur eine Bewerberin oder ein Bewerber angekreuzt werden.
Auf dem großen weißen Stimmzettel für die Landtagswahl und dem großen blauen Stimmzettel für die Bezirkswahl mit den Wahlkreisbewerbern (Zweitstimme) kann jeweils eine bestimmte Bewerberin oder ein bestimmter Bewerber angekreuzt werden und damit auf die Reihenfolge der Wahlkreisbewerber bei der Sitzverteilung im Landtag bzw. Bezirkstag unmittelbar Einfluss genommen werden.
Gehen Sie am 8. Oktober ins Wahllokal, dazu müssten Sie bereits eine Wahlbenachrichtigung per Post erhalten haben. Es ist aber auch Briefwahl von zu Hause möglich. Ein Grund für die Briefwahl muss nicht angegeben werden. Dafür müssen Sie einen Wahlschein mit den zugehörigen Briefwahlunterlagen (Stimmzettel, Stimmzettelumschläge, roter äußerer Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt) schriftlich (auch per Fax, E-Mail oder Internet) oder persönlich durch Vorsprache, nicht aber telefonisch, bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde (Wahlamt) beantragen.
Für die Antragstellung empfiehlt sich, das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Formular zu verwenden, auf dem alle für eine schnelle Bearbeitung benötigten Angaben eingetragen werden können. Viele Gemeinden bieten auf ihrer Internetseite, evtl. auch über einen QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung die Möglichkeit, den Wahlschein mit einem Online-Formular zu beantragen. Welche Gemeinden ein Online-Formular im Internet anbieten, kann im "BayernPortal" nachgesehen werden.
Wir bitten Sie beteiligen Sie sich an der Wahl und stärken damit die Demokratie.