Förderung der Vereins- und Jugendarbeit
Die Stadt Ebern weist darauf hin, dass
Anträge auf Gewährung einer Jugendförderung für jugendliche Vereinsmitglieder
(für die Jugendförderung ist eine Liste der jugendlichen Vereinsmitglieder vom 6. bis zum 18. Lebensjahr beizufügen)
und
Anträge von den kirchlichen Einrichtungen auf Jugendförderung
(hierfür sind die durchgeführten Aktivitäten, Anzahl und Wohnort der Teilnehmer, Kosten etc. anzugeben)
für das Jahr 2025 bis spätestens 31. Oktober des laufenden Jahres gestellt werden können. Die Beantragung muss schriftlich erfolgen. Formblätter sind erhältlich auf der Homepage der Stadt Ebern, www.ebern.de – Anträge und Formulare -
| - | Antrag Vereinsförderung bzw. |
| - | Antrag Jugendförderung |
Für die Jugendförderung ist eine Liste der jugendlichen Vereinsmitglieder (jeweils mit Geburtsdatum) beizufügen. Außerdem ein Nachweis, aus dem hervorgeht, dass für die gemeldeten Jugendlichen ein Teil der Vereinsbeiträge an den übergeordneten Verband abgeführt wurde.
Die Entscheidung über die Förderung trifft der Stadtrat Ebern.
Verspätet eingehende Anträge können für das laufende Jahr nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Sperber (Tel.: 09531/629-35), E-Mail: anna-elisa.sperber@ebern.de.