Titel Logo
Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern
Ausgabe 21/2024
Titelseite
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Titelseite

ABLESUNG bitte bis zum 15.11.2024

Die Wasserablesebriefe werden innerhalb der nächsten Wochen an die Haushalte verschickt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Grundstückseigentümer

verpflichtet sind, bei Selbstablesung des Wasserzählers die Meldung des Zählerstandes spätestens bis 15.11.2024 abzugeben!

Eine schnelle und einfache Zählerstandsmeldung funktioniert wieder mit Hilfe des aufgedruckten QR-Codes oder über die Homepage unter www.ebern.de

Wir bitten Sie, wenn möglich, die Zählerstandsmeldung online abzugeben.

Alternativ können die Ablesebriefe an die Verwaltungsgemeinschaft Ebern zurückgeschickt oder in den Briefkasten der VG eingeworfen werden.

Sollte dies nicht erfolgen, wäre der jeweilige Träger der Wasser- bzw. Abwassereinrichtung berechtigt, den Zählerstand zu schätzen.

In Bischwind, Eyrichshof, Siegelfeld, Brünn, Lohr, Römmelsdorf, Hebendorf, Ottneuses und Treinfeld

werden die Zähler vom Wasserwart abgelesen.

Für Rückfragen: VG Ebern, Frau Gardt – 09531/629-32 od.

Frau Sperber 09531/629-35