Wie in vielen anderen Städten und Gemeinden gilt in der Gemeinde Pfarrweisach auf allen öffentlichen Anlagen und auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile seit 01. März 2012 eine allgemeine Leinenpflicht für Kampfhunde und große Hunde (ab 50 cm Schulterhöhe). Dies scheint gelegentlich in Vergessenheit zu geraten oder noch nicht bei allen Hundehaltern angekommen zu sein. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die geltende Verordnung eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit Geldbuße belegt werden können.