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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern
Ausgabe 21/2025
Stadt Ebern
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Satzung Kindergartengebühren Änderung

2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Ebern über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen vom 30. Juni 2023 mit 1. Änderungssatzung vom 02.12.2024

vom 25.09.2025

Auf Grund der Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Ebern folgende

2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Ebern über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen vom 30. Juni 2023 mit 1. Änderungssatzung vom 02.12.2024

§ 1

§ 5 „Gebührensatz“ erhält folgende Fassung:

„§ 5

Gebührensatz

(1)

Die Benutzungsgebühr beträgt je angefangenen Monat bei einer täglichen Nutzungsdauer

a) in der Kinderkrippe für Kinder unter drei Jahren

von > 2 bis 3 Std.

215,00 Euro

von > 3 bis 4 Std.

229,00 Euro

von > 4 bis 5 Std.

241,00 Euro

von > 5 bis 6 Std.

254,00 Euro

von > 6 bis 7 Std.

267,00 Euro

von > 7 bis 8 Std.

280,00 Euro

von > 8 bis 9 Std.

292,00 Euro

von > 9 bis 10 Std.

304,00 Euro

b) in den Kindergärten für alle Kinder

von > 3 bis 4 Std.

159,00 Euro

von > 4 bis 5 Std.

170,00 Euro

von > 5 bis 6 Std.

182,00 Euro

von > 6 bis 7 Std.

194,00 Euro

von > 7 bis 8 Std.

206,00 Euro

von > 8 bis 9 Std.

224,00 Euro

von > 9 bis 10 Std.

235,00 Euro

c) in den Kindergärten für Schulkinder

bis 2 Stunden

83,00 €

von > 2 bis 3 Std.

88,00 €

(2)

Die Benutzungsgebühren werden für zwölf Besuchsmonate eines Kindergartenjahres erhoben.

(3)

Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt pro Kind 12,00 €.“

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Ebern, 25.09.2025

Stadt Ebern

Jürgen Hennemann

Erster Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

Diese Satzung wurde dadurch amtlich bekanntgemacht, dass sie am 29.09.2025 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Ebern, Rittergasse 3, ZiNr. 2.06, zur Einsichtnahme niedergelegt wurde.

Der Hinweis auf die Niederlegung erfolgte durch Anschlag an der Amtstafel am städtischen Ämtergebäude in Ebern.

Zusätzlich wurde die Satzung im Mitteilungsblatt der VG Ebern und Online unter www.ebern.de veröffentlicht.

Ebern, 26.09.2025

Stadt Ebern

Jürgen Hennemann

Erster Bürgermeister