Die Stadt Ebern hat in der Stadtratssitzung vom 25.09.2025 die Neufassung der „Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)“ beschlossen.
Dieser Beschluss und die genannte Satzung werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Ab dem Tage dieser Bekanntmachung kann die Stellplatzsatzung bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebern, Bauamt, Rittergasse 3, 96106 Ebern, Zimmer-Nr. 1.03, 1. Stock während der allgemeinen Öffnungszeiten von Montag – Freitag von 8 Uhr - 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 14 Uhr - 17 Uhr, eingesehen werden.
Zudem kann die Satzung auch im Internet unter https://www.ebern.de/index.php/satzung-ebn eingesehen werden.
Die Satzung tritt zum 01.10.2025 in Kraft.