Bekanntmachung der Satzung
zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis
von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge
(Stellplatzsatzung)
Die Gemeinde Pfarrweisach hat in ihrer Gemeinderatssitzung vom 02.09.2025 die Neufassung der „Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)“ beschlossen.
Dieser Beschluss und die genannte Satzung werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Ab dem Tage dieser Bekanntmachung kann die Stellplatzsatzung bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebern, Bauamt, Rittergasse 3, 96106 Ebern, Zimmer-Nr. 1.03, 1. Stock, während der allgemeinen Öffnungszeiten von Montag – Freitag von 8 Uhr - 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 14 Uhr - 17 Uhr, eingesehen werden.
Zudem kann die Satzung auch im Internet unter https://www.ebern.de/index.php/satzungen-der-gemeinde-pfarrweisach eingesehen werden.
Die Satzung tritt zum 01.10.2025 in Kraft.
Ebern, 29.09.2025
Gemeinde Pfarrweisach
Markus Oppelt
1. Bürgermeister