Bekanntmachung der Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)
Der Markt Rentweinsdorf hat in der Marktgemeinderatssitzung vom 15.09.2025 die Neufassung der „Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)“ beschlossen.
Dieser Beschluss und die genannte Satzung werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Ab dem Tage dieser Bekanntmachung kann die Stellplatzsatzung bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebern, Bauamt, Rittergasse 3, 96106 Ebern, Zimmer-Nr. 1.03, 1. Stock, während der allgemeinen Öffnungszeiten von Montag – Freitag von 8 Uhr - 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 14 Uhr - 17 Uhr, eingesehen werden.
Zudem kann die Satzung auch im Internet unter https://www.ebern.de/index.php/satzungen-rentweinsdorf eingesehen werden.
Die Satzung tritt zum 01.10.2025 in Kraft.
Ebern, 29.09.2025
Markt Rentweinsdorf