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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern
Ausgabe 21/2025
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Wasserablesebriefe

ABLESUNG bitte bis zum 15.11.2025

Die Wasserablesebriefe werden innerhalb der nächsten Wochen an die Haushalte verschickt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Grundstückseigentümer verpflichtet sind, bei Selbstablesung des Wasserzählers die Meldung des Zählerstandes spätestens bis 15.11.2025 abzugeben!

Eine schnelle und einfache Zählerstandsmeldung funktioniert wieder mit Hilfe des aufgedruckten QR-Codes oder über die Homepage unter www.ebern.de.

Wir bitten Sie, wenn möglich, die Zählerstandsmeldung online abzugeben.

Alternativ können die Ablesebriefe an die Verwaltungsgemeinschaft Ebern zurückgeschickt oder in den Briefkasten der VG eingeworfen werden.

Sollte dies nicht erfolgen, wäre der jeweilige Träger der Wasser- bzw. Abwassereinrichtung berechtigt, den Zählerstand zu schätzen.

Die Zähler werden in der

Stadt Ebern in den Ortsteilen Albersdorf, Reutersbrunn, Neuses, Straßenhof, Weißenbrunn, Heubach, Bramberg,

für Pfarrweisach (und WZV Pfarrweisach) Dürrnhof, Herbelsdorf, Lichtenstein, Kurzewind, Buch

und für Rentweinsdorf (und WZV Rentweinsdorf) Eichelberg, Gräfenholz, Gleusdorf, Mürsbach, Medlitz, Zaugendorf und Helfenroth

vom Wasserwart abgelesen.

Für Rückfragen:

VG Ebern, Frau Lashmit – 09531/629-32 od.

Frau Sperber 09531/629-35