Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 27.09.2023, folgenden Beschluss gefasst:
| 1. | Der öffentliche Feld- und Waldweg Fl.Nr. 182, Gmkg. Reutersbrunn, im Straßenbestandsverzeichnis der Gemarkung Reutersbrunn vorgetragen unter Nr. 10, soll in einem Teilbereich von 102 m veräußert werden und verliert damit seine Verkehrsbedeutung. |
| 2. | Er wird deshalb zum 01.10.2023 eingezogen. |
Die Verfügung kann im Ämtergebäude der Verwaltungsgemeinschaft Ebern, Rittergasse 3, 96106 Ebern, I.OG, Zi.Nr. 1.02, Bauamt, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.