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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern
Ausgabe 22/2023
Verwaltungsgemeinschaft Ebern
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Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 27.09.2023, folgenden Beschluss gefasst:

1.

Der öffentliche Feld- und Waldweg Fl.Nr. 182, Gmkg. Reutersbrunn, im Straßenbestandsverzeichnis der Gemarkung Reutersbrunn vorgetragen unter Nr. 10, soll in einem Teilbereich von 102 m veräußert werden und verliert damit seine Verkehrsbedeutung.

2.

Er wird deshalb zum 01.10.2023 eingezogen.

Die Verfügung kann im Ämtergebäude der Verwaltungsgemeinschaft Ebern, Rittergasse 3, 96106 Ebern, I.OG, Zi.Nr. 1.02, Bauamt, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Ebern, den 04.10.2023
Verwaltungsgemeinschaft Ebern
J. Hennemann
1. Bürgermeister
Stadt Ebern