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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern
Ausgabe 22/2023
Verwaltungsgemeinschaft Ebern
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Parkplatz in der Rittergasse in Ebern muss teils als Mitarbeiterparkplatz ausgewiesen werden

Um die geforderten Parkplätze für die Mitarbeiter des Finanzamts in der Rittergasse in Ebern zu gewährleisten, muss zukünftig auf dem Parkplatz hinter den Verwaltungsgebäuden in der Rittergasse ein Teil der Parkfläche als Privatparkplatz mit Parkausweis für die Bediensteten des Finanzamtes ausgewiesen werden. Der Öffentlichkeit stehen weiterhin rund 12 Parkplätze zur Verfügung. Das Parken auf der ausgewiesenen Fläche ist von Montag bis Freitag von 6 bis 16 Uhr den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Eberner Finanzamtes vorbehalten und das Parken nur mit einem entsprechenden Parkausweis erlaubt. Außerhalb dieser Zeiten kann der Parkplatz teilweise öffentlich genutzt werden.

Text: Staatliches Bauamt Schweinfurt/Martin Rohrmüller